Rezeptpflicht für ASS ?
Großpackungen mit dem Analgetikum Acetylsalicylsäure (ASS) könnte es schon bald nicht mehr ohne Rezept in der Apotheke geben. Der Sachverständigenausschuss für Verschreibungspflicht hat sich auf seiner heutigen Sitzung dafür ausgesprochen, die Packungsgrößen gängiger apothekenpflichtiger Schmerzmittel zu begrenzen: Im Fall von ASS auf zehn Gramm Wirkstoff – das entspricht 20 Tabletten à 500 Milligramm Wirkstoff.
Sollte das Bundesgesundheitsministerium (BMG) der Empfehlung folgen, könnte ASS damit zum ersten Mal in seiner Geschichte verschreibungspflichtig werden. Ausgenommen von der Rezeptpflicht wären dann nur noch die kleinen Packungen; für die Abgabe von 50er und 100er Packungen wäre eine ärztliche Verordnung nötig.
Quelle: http://www.apotheke-adhoc.de
