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Bundestag beschliesst Arzneimittelsparpaket

Bundestag beschliesst Arzneimittelsparpaket

Bundesgesundheitsminister Dr. Philipp Rösler hat die heutige Verabschiedung des Gesetzes zur Neuordnung des Arzneimittelmarktes (AMNOG) im Deutschen Bundestag begrüßt.

„Mit dem Reformgesetz machen wir den Weg frei für fairen Wettbewerb und eine stärkere Orientierung am Wohl der Patienten. Wir schaffen eine neue Balance zwischen Innovation und Bezahlbarkeit von Medikamenten.

Zusatznutzen und Wettbewerb bestimmen künftig den Preis. Zudem entlasten wir die Ärzte von bürokratischen Lasten und sorgen für mehr Information der Bürger durch eine unabhängige Patientenberatung“, sagte der Minister im Anschluss.

Die Umsetzung der Reform des GKV-Arzneimittelmarktes geschieht durch einen Dreiklang aus strukturellen Veränderungen, dem Abbau von Überregulierung und kurzfristigen Einsparungen. Der kurzfristige Handlungsbedarf war auch deshalb besonders groß, weil die Arzneimittelausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung stark gestiegen sind.

Das heute verabschiedete Gesetz sieht deshalb zusammen mit einer bereits am 30. Juli 2010 in Kraft getretenen Regelung im Gesetz zur Änderung krankenversicherungsrechtlicher und anderer Vorschriften (GKV-ÄndG) Einsparungen für die GKV in Höhe von 2,2 Milliarden Euro vor.

Besonders hoch war der Ausgabenanstieg bei der Markteinführung neuer Arzneimittel.

Den hohen Herstellerpreisen steht längst nicht immer ein adäquater Zusatznutzen gegenüber. Zudem sind die Preise für wirklich innovative Arzneimittel mit deutlichem Zusatznutzen häufig sehr hoch. Sowohl bei der Preisbildung für innovative Medikamente als auch bei der Zusatznutzenbewertung neuer Arzneimittel gab es deshalb einen grundlegenden Korrekturbedarf.

Strukturelle Reformen und Deregulierung durch das Gesetz

Für alle neuen Arzneimittel muss der Hersteller künftig Nachweise für einen Zusatznutzen vorlegen. Sofort nach Markteinführung wird eine kompakte, transparente Nutzenbewertung durchgeführt. Für Arzneimittel ohne Zusatznutzen wird die Erstattungshöhe auf den Preis vergleichbarer Medikamente begrenzt.

Für Arzneimittel mit Zusatznutzen werden die Preise auf Basis der Zusatznutzenbewertung in fairem Wettbewerb ausgehandelt. Mit der Neuregelung sollen rund 2 Milliarden Euro pro Jahr eingespart werden.

Pharmazeutische Unternehmen können ihre Preise künftig nicht mehr nach eigenem Ermessen festlegen. Ein fairer Ausgleich muss in direkten Verhandlungen zwischen dem jeweiligen Arzneimittelhersteller und den gesetzlichen Krankenkassen gefunden werden. Das stärkt den Wettbewerb. Beide Seiten sollen künftig innerhalb eines Jahres nach Markteinführung eines neuen Arzneimittels über Rabatte auf den vom Hersteller gewünschten Preis verhandeln.

Kernpunkt der Deregulierung ist die Aufhebung der Bonus-Malus-Regelung sowie der Zweitmeinungsregelung. Die Wirtschaftlichkeitsprüfungen werden verschlankt. Therapie- und Verordnungsausschlüsse werden klarer geregelt. Rabattverträge für patentfreie und wirkstoffgleiche Arzneimittel werden wettbewerblicher und patientenfreundlicher gestaltet. Insgesamt wird unnötige Bürokratie für Versicherte und Leistungserbringer erheblich abgebaut.

Ausführliche Informationen zur Reform des GKV-Arzneimittelmarktes finden Sie in beigefügtem Hintergrundpapier oder unter: www.bmg.bund.de

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