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CHIP-Ratgeber: Online-Testament

CHIP-Ratgeber: Online-Testament

Mit digitaler Vorsorgevollmacht den Internet-Nachlass regeln

Über zehn Millionen Facebook-Accounts in Deutschland, Profile bei Xing, MySpace & Co. – immer mehr Menschen führen ein Leben im Internet. Doch was geschieht mit der digitalen Identität, wenn einer dieser Menschen stirbt oder handlungsunfähig wird?

Das Technikmagazin CHIP klärt in der aktuellen Ausgabe alle wichtigen Fragen zum digitalen Nachlass und liefert ein Muster für eine „digitale Vorsorgevollmacht“ mit.

„Das Thema wird oft verdrängt, wirft aber für die Hinterbliebenen handfeste Probleme auf“, so Rechtsanwalt Michael Schweizer in CHIP.

„Es geht dabei nicht nur um einen würdevollen Umgang mit persönlichen Daten, sondern auch um reelle Werte wie Domains, einen Paypal-Account und weiter laufende Verträge.“

Er rät daher zu einer „digitalen Vorsorgevollmacht“ als Ergänzung zu Testament und Regelungen für den Fall der Handlungsunfähigkeit.

Dieses Dokument funktioniert ähnlich wie ein Testament bzw. eine Vollmacht für den Fall der Betreuung und regelt den Umgang mit Profilen und digitalen Daten.

Diese „digitale Vorsorgevollmacht“ kann auch von einem Notar beurkundet werden, um noch mehr Sicherheit zu haben. „Durch eine explizite Regelung haben die Hinterbliebenen die wichtige rechtliche Grundlage, um den digitalen Nachlass im Sinne des Verstorbenen zu organisieren“, so Schweizer.

Eine Vorlage für eine solche Vorsorgevollmacht mit Anregungen liefert CHIP auf der aktuellen Heft-CD/DVD mit.

CHIP erklärt zudem, welche Rechte Hinterbliebene gegenüber Providern und anderen Dienstleistern haben, wie Profile von Verstorbenen gelöscht werden und wie man Passwörter sicher für den Fall des Falles deponiert. Zu den ethischen Fragen, die mit dem digitalen Nachlass verbunden sind, hat CHIP Dr. Dr. Rainer Erlinger, Autor der SZ-Magazin-Kolumne „Die Gewissensfrage“, interviewt.

Mehr über den Umgang mit dem digitalen Nachlass lesen Sie in der aktuellen Ausgabe der CHIP 10/2010, die ab sofort erhältlich ist.

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