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Luftverkehrssteuer und die Konsequenzen

Luftverkehrssteuer und die Konsequenzen

Fliegen wird teurer – TUI muss die Kosten an die Kunden weitergeben

Nachdem das Kabinett der deutschen Bundesregierung den Gesetzentwurf für die Besteuerung des Luftverkehrs beschlossen hat, sieht sich TUI Deutschland gezwungen, die daraus bereits jetzt resultierenden höheren Kosten an die Kunden weiterzugeben.

Denn obwohl das Gesetz noch nicht rechtskräftig ist, soll für Buchungen seit dem 1. September 2010 für alle Abflüge ab Deutschland ab 1. Januar 2011 die Luftverkehrssteuer erhoben werden. Eine Nachbelastung wäre sehr schwierig und würde nicht alle Flüge erfassen.

Neben der Steuer erhöhen sich für Reiseveranstalter die Kosten weiter: Zum einen muss die Steuer für die Handelsvertreter (Reisebüros) voll verprovisioniert werden, zum anderen entsteht nennenswerter Mehraufwand in der Verwaltung und den Systemen.

Für alle Buchungen ab 6. September 2010 wird TUI daher einen Kostenbeitrag für die Luftverkehrssteuer erheben, der sich analog zu dem Gesetzesentwurf nach der Länge der Flugstrecke staffelt.

Dieser Kostenbeitrag für die Luftverkehrssteuer beläuft sich auf 10, 28 beziehungsweise 50 Euro. Der Kostenbeitrag für die Luftverkehrssteuer wird ab sofort bei jeder Buchung einer Flugpauschalreise der Veranstalter TUI, 1-2-Fly, Discount Travel, airtours, Gebeco/Dr. Tigges/goXplore, Wolters Reisen und TUI Cruises automatisch hinzugerechnet und auf der Reisebestätigung gesondert ausgewiesen. Der Gesamtreisepreis erhöht sich entsprechend.

Quelle: TUI

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