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Naturheilpflanzenverbot in der EU

Naturheilpflanzenverbot in der EU

Am 1. April 2011 tritt eine neue Verordnung in der Europäischen Union in Kraft, die sowohl Naturheilpraktiker als auch Herstellern von Produkten aus Naturheilpflanzen bitter schmecken dürfte.

Diese im nächsten Jahr in Kraft tretende Europäische Richtlinie zu Verwendung Traditioneller und Pflanzlicher medizinischer Produkte, kurz THMPD, sieht vor, dass in Zukunft Produkte aus natürlichen Heilkräutern, die eine heilende Wirkung versprechen, den gleichen aufwendigen und recht kostspieligen Prüfungsprozess durchlaufen müssen, dem auch pharmazeutisch hergestellte Arzneimittel unterworfen sind.

Ausgenommen sind lediglich Produkte, die seit mindestens 30 Jahren, beziehungsweise 15 Jahren innerhalb der Europäischen Union, erfolgreich zum Einsatz gekommen sind.

Die Europäische Richtlinie zur Verwendung Traditioneller und Pflanzlicher medizinischer Produkte deklariert Naturprodukte dabei zu medizinischen Produkten um und stellt sie den chemisch medizinischen Mitteln gleich.

Damit sind ab dem 1. April 2011 nur noch Naturheilprodukte erlaubt, die entweder eine Zulassung besitzen und wie Medizin geprüft worden sind, nachgewiesen als traditionelle Produkte gelten und somit nicht unter die Arzneimittelprüfung laut der Europäische Richtlinie zur Verwendung Traditioneller und Pflanzlicher medizinischer Produkte fallen oder Naturheilprodukte, die keinerlei heilende Wirkung versprechen, da diese nicht unter die neue Richtlinie fallen.

Für viele Hersteller alternativer, naturheilkundlicher Produkte könnte dies das Aus bedeuten, da die Arzneimittelprüfverfahren recht Zeit und vor allem Kostenintensiv sind. Alternativ könnte von den Herstellern nur die heilende Wirkung der Produkte verschwiegen werden, um so dem Prüfverfahren zu entgehen.

Es bleibt abzuwarten, wie die verschiedenen Hersteller von Naturheilprodukten mit der am 1. April 2011 in Kraft tretenden neuen EU Verordnung umgehen werden. Sicher jedoch werden viele Produkte aus den Regalen verschwinden.

Grundsätzlich ist es jedoch für Patienten sicherlich von Vorteil, wenn auch Naturheilprodukte, die eine heilende Wirkung versprechen auch auf diese getestet werden. So können sich Patienten sicher sein, dass sie nicht nur eine Heilwirkung versprochen, sondern auch geboten bekommen.

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