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PKV – demnächst einheitlicher Beitrag

PKV – demnächst einheitlicher Beitrag

Private Krankenversicherung – Demnächst einheitlicher Beitrag für Männer und Frauen

Versicherungen teilen Kunden in unterschiedliche Personenkreise ein und verlangen von Kunden mit höheren Risiken entsprechend höhere Beiträge.

Private Krankenversicherungen verlangen von Frauen oft höhere Beiträge, weil beispielsweise die Kosten einer möglichen Schwangerschaft und Geburt in den Tarifen berücksichtigt werden.

Dem hat der Europäische Gerichtshof nun einen Riegel vorgeschoben. In seinem Urteil vom 01.03.2011 hat der EuGH den Versicherungen eine Differenzierung der Beiträge nach der Geschlechtszugehörigkeit untersagt und entschieden, dass künftig nur noch Unisex-Tarife angeboten werden dürfen.

Schwierige Abwägung des EuGH
Die Entscheidung des EuGH betrifft nicht nur private Krankenversicherung, sondern alle Versicherungssparten. Das Gericht hatte abzuwägen, ob es sich bei den geschlechtsspezifischen Tarifen um eine sachlich gerechtfertigte Differenzierung oder um eine Diskriminierung handelt.

Im Fall der Privaten Krankenversicherung sprechen durchaus gute Argumente für eine unterschiedliche Beitragshöhe von Männern und Frauen. Dazu gehört neben den Kosten einer Schwangerschaft auch die höhere Lebenserwartung von Frauen. Dennoch hat sich der EuGH zu einem radikalen Schritt entschlossen und es Versicherungen grundsätzlich untersagt, das Geschlecht des Kunden als Risikofaktor zu berücksichtigen.

Damit müssen neben den privaten Krankenversicherungen beispielsweise auch die KFZ Versicherungen ihre Tarife grundlegend überarbeiten, da diese bislang die statistisch geringere Unfallhäufigkeit von Frauen in ihren Preisen berücksichtigen.

Genügen Zeit für die Umstellung
Keine ganz einfache Aufgabe, wie offenbar auch der EuGH meint. Immerhin hat er den Versicherungen eine Übergangsfrist bis zum 21.12.2012 eingeräumt. Erst ab diesem Datum dürfen nur noch Unisex-Tarife angeboten werden. Keine Aussagen hat der EuGH hinsichtlich bestehender Altverträge getroffen. Ob die Neuregelung auch für diese gilt oder nur für die künftigen Neuverträge, ist nicht festgelegt worden. Diese Frage dürfte damit ab 2013 die nationalen Gerichte in Deutschland beschäftigen.

Was sollten Kunden jetzt tun?
Zunächst überhaupt nichts. Das meinen zumindest die Verbraucherschützer. Sehr riskant wäre es in jedem Fall, die Private Krankenversicherung zu kündigen und auf günstigere Tarife zu hoffen. Selbst wenn die Tarife für Frauen infolge des Urteils sinken sollten, könnte das höhere Alter bei Abschluss des neuen Vertrags schwerer wiegen und sich die Kündigung als dickes Minusgeschäft erweisen. Anders stellt sich die Situation für Neukunden dar, die jetzt über einen Vertragsabschluss nachdenken. Für Frauen kann es lohnend sein, den Wechsel in die Private Krankenversicherung zu verschieben, bis das Urteil von den Versicherungen umgesetzt wurde. Das wird bei einigen Anbietern vermutlich deutlich vor dem 21.12.2012 geschehen.

Einen Vergleich der Privaten Krankenversicherung können Sie auf www.privatekrankenversicherung.net durchführen.

Bildquelle: aboutpixel.de / Wichtig © Rainer Sturm

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