1. Startseite
  2. »
  3. Gesundheit
  4. »
  5. 21. Juli 2010:Gedenktag für verstorbene Drogenabhängige

21. Juli 2010:Gedenktag für verstorbene Drogenabhängige

21. Juli 2010:Gedenktag für verstorbene Drogenabhängige

Am 21. Juli ist der Nationale Gedenktag für verstorbene Drogenabhängige.

Auch in diesem Jahr gedenken in über 40 Städten Eltern, Angehörige und Freunde der Menschen, die an den Folgen ihrer Drogenabhängigkeit gestorben sind.

Dazu erklärt die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Mechthild Dyckmans:

„“Der Gedenktag führt uns das Schicksal jedes einzelnen verstorbenen Drogenabhängigen vor Augen, das nicht in Vergessenheit geraten darf. Er mahnt uns zugleich, dass noch zu viele Menschen an den Folgen ihres Drogenkonsums sterben. Auch wenn wir nicht jeden Todesfall verhindern können, müssen wir alles tun, um Drogenabhängige mit effektiven Hilfs- und Behandlungsangeboten zu erreichen.

Insbesondere Maßnahmen zur Überlebenshilfe und Schadensreduzierung, wie Drogenkonsumräume, Kontaktläden und der Spritzentausch zur Vermeidung von HIV- und Hepatitis-C-Infektionen leisten hier einen wichtigen Beitrag und retten Menschenleben.““

1.331 Menschen kamen im vergangenen Jahr durch den Konsum illegaler Drogen ums Leben, dies waren 8 % weniger als im Vorjahr (1.449). Die meisten von ihnen starben an Überdosen von Heroin und einem Mischkonsum mit anderen Drogen.

Gesundheitliche Langzeitschädigungen, insbesondere durch Infektionskrankheiten wie Hepatitis und AIDS, sind in zunehmendem Maße Mitursache vieler Todesfälle. Da viele Drogenabhängige unter Depressionen, Ängsten oder Psychosen leiden, ist die Suizidrate sehr hoch.

Ein wichtiges Behandlungsangebot für Schwerstopiatabhängige ist die Substitutionsbehandlung mit Diamorphin, deren Überführung in die Regelversorgung der gesetzlichen Krankenversicherung kurz vor dem Abschluss steht.

Der Bewertungsausschuss der Ärzte und Krankenkassen hat einen Beschluss zur Aufnahme von Leistungen der diamorphingestützten Behandlung in den Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) gefasst. Bei bestehenden Einrichtungen, die bereits zur Diamorphinabgabe berechtigt sind, empfiehlt der Bewertungsausschuss den kassenärztlichen Vereinigungen der Länder und den Landesverbänden der Krankenkassen bereits vor Inkrafttreten des Beschlusses eine Abrechenbarkeit zu ermöglichen. Dieser Beschluss ist auf der Internetseite des Instituts des Bewertungsausschusses abrufbar. Er tritt erst in Kraft, wenn das Bundesministerium keine Einwände gegen den Beschluss erhebt.

Dazu erklärt Mechthild Dyckmans: „“Sobald der Beschluss dem Bundesministerium für Gesundheit vorgelegt wird, wird das Ministerium ihn zeitnah prüfen. Nach Abschluss des Verfahrens wird die diamorphingestützte Behandlung bei der gesetzlichen Krankenkasse abrechenbar sein.

Das wird voraussichtlich bis Herbst 2010 der Fall sein. Die diamorphingestützte Behandlung ist ein wichtiger Baustein für die Behandlung Schwerstopiatabhängiger, die mit anderen Behandlungsangeboten nicht erreicht werden können. Sie kann nicht nur das Überleben dieser Menschen sichern, sondern auch ihre gesundheitliche und soziale Situation langfristig stabilisieren.

Von der Umsetzung in der Praxis erwarte ich, dass die diamorphingestützte „Behandlung überall dort angeboten werden kann, wo ein Bedarf dafür besteht.““

Quelle: Bundesministerium für Gesundheit

www.drogenbeauftragte.de

Ähnliche Beiträge