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Aktionsplan zum Verbraucherschutz

Aktionsplan zum Verbraucherschutz

Bundesministerin Ilse Aigner hat einen umfassenden Aktionsplan zum Verbraucherschutz in der Futtermittelkette vorgestellt.

„Wir werden die Sicherheitsstandards deutlich erhöhen und die Melde- und Kontrollpflichten verschärfen, sagte Aigner am Freitag in Berlin.

Der Maßnahmenkatalog umfasst eine Zulassungspflicht für Futtermittelbetriebe, eine strikte Trennung der Produktionsströme, die Ausweitung rechtlicher Vorgaben für die Futtermittelkontrolle, eine Meldepflicht für private Labors, eine rechtlich verbindliche Positivliste, die Pflicht zum Abschluss von Betriebs- und Produkthaftpflichtversicherungen für Futtermittelhersteller und eine Überprüfung des Strafrahmens bei Verstößen gegen das Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch.

Zudem wird das Dioxin-Frühwarnsystem ausgebaut, die Transparenz für Verbraucher erhöht und die Qualität der Lebensmittel- und Futtermittelüberwachung der Länderbehörden grundlegend verbessert.

Aigner erklärte, das Bundesverbraucherministerium habe die jüngsten Dioxin-Funde in Futtermitteln zum Anlass genommen, „die gesamte Futtermittelkette in Deutschland auf den Prüfstand zu stellen – von der Rohstoff-Produktion bis zum Stall. Wir müssen die Sicherheitsstandards erhöhen.“

Aigner wird ihre Vorschläge am 18. Januar bei einem Treffen mit den Verbraucherschutz- und Agrarministern der Länder in Berlin erörtern, am 19. Januar wird sich das Bundeskabinett mit dem Aktionsplan befassen.

Aigner forderte die für die Lebensmittel- und Futtermittelüberwachung zuständigen Bundesländer auf, die Maßnahmen zu unterstützen: „Die Sicherheit von Lebens- und Futtermitteln hat höchste Priorität. Sie zu gewährleisten, muss uns eine gemeinsame Verpflichtung sein. Wer hier ausschert, wird seiner Verantwortung nicht gerecht“, sagte Aigner. „Ich setze darauf, dass wir rasch zu einer Umsetzung kommen – gemeinsam mit dem Parlament, mit den Ländern und unseren Partnern in der EU.“

BMELV schaltet Telefon-Hotline

Verbraucherinnen und Verbraucher können sich beim BMELV telefonisch zum aktuellen Dioxin-Geschehen informieren.

Sie ist erreichbar unter der Rufnummer: 02 28 / 99 529 40 00

Montag bis Freitag von 8 bis 18 Uhr und Samstags von 8 bis 14 Uhr.

Quelle: BMELV

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