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Der sichere Umgang mit Feuerwerkskörpern

Der sichere Umgang mit Feuerwerkskörpern

Für einen unfallfreien Jahreswechsel sind bestimmte Vorsichtsmaßnahmen in puncto Böller & Co. unerlässlich.

ARAG Experten raten dringend dazu, die Gebrauchsanweisung zur Abwechslung mal nicht nur genau zu lesen, sondern auch zu befolgen.

Grundsätzlich sollten Feuerwerkskörper eine ausreichend lange Zündschnur haben und daraufhin überprüft werden, ob sie unbeschädigt sind. Ist z.B. bei einer Rakete der Führungsstab gebrochen und angeknackst – Hände weg! Zum Starten sollte der Stab in eine Flasche oder beispielsweise ins Gras oder einen Schneehaufen gesteckt werden.

Auch sollte man unbedingt darauf achten, wohin die Rakete geschossen wird. In einem konkreten Fall wurde durch eine Rakete eine benachbarte Scheune in Brand gesetzt und ein erheblicher Schaden verursacht.

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass wenn man mit gezündeten Feuerwerkskörpern auf dem Nachbargrundstück Schäden anrichtet, bei fahrlässigem Verhalten haftet (BGH, AZ: V ZR 75/08).

Wer’s laut mag und auf den kostspieligen Krach nicht verzichten möchte: Nach dem Zünden schnell werfen und zwar nicht in Richtung Zuschauer. Hierbei weisen die ARAG Experten jedoch darauf hin, dass auch der Zuschauer bei einem Silvester-Feuerwerk gewisse Risiken eingeht, die er im Zweifelsfall selbst zu tragen hat.

Quelle: ARAG Allgemeine Rechtsschutz-Versicherung- AG

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