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Gesundheitsreform verabschiedet

Gesundheitsreform verabschiedet

Die Bundesregierung hat die Gesundheitsreform nun verabschiedet.

Beitragssatz steigt
Der Beitragssatz der gesetzlichen Krankenversicherung steigt von 14,9 Prozent auf von 15,5 Prozent (8,2 % Arbeitnehmer, 7,3 % Arbeitgeber). Der Arbeitgeberanteil wird auf 7,30% festgeschrieben.

Zusatzbeiträge
Wenn das Geld den Kassen nicht ausreicht können sie künftig unbegrenzt Zusatzbeiträge erheben. Diese sind unabhängig vom Einkommen, wodurch Gering- und Mittelverdiener deutlich höher belastet werden als Top-Verdiener. Für Ärmere ist ein Ausgleich über Steuern vorgesehen.

Krankenkassenwechsel ist immer möglich
Wenn die Kasse erstmalig Zusatzbeitrag erhebt oder ihn erhöht, hat man ein Sonderkündigungsrecht von zwei Monaten. Zusatzbeitrag muss man während der Frist nicht zahlen.

Wechsel in die Private Krankenversicherung
Besserverdiener sollen künftig wieder leichter von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung wechseln können. Der Weg steht ihnen offen, sobald ihr Einkommen die Versicherungspflichtgrenze von rund 50000 Euro jährlich überspringt. Bislang mussten sie drei Jahre diesen Verdienst haben um wechseln zu können.

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