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Rauchen am Arbeitsplatz: was ist erlaubt?

Rauchen am Arbeitsplatz: was ist erlaubt?

Seit Anfang des Jahres sorgt die Forderungen von Unternehmensverbänden nach rauchfreien Arbeitszeiten für Schlagzeilen. Vertreter der mittelständischen Wirtschaft möchten am liebsten Raucherpausen komplett verbieten und sehen das Rauchen am Arbeitsplatz als gravierende  Kostenfalle. Aber was sind eigentlich die momentan geltenden Rechte von rauchenden Angestellten? Gibt es ein Recht auf Raucherpausen und wie sieht es mit dem Gebrauch von E-Zigaretten aus? Wir haben für Sie die wichtigsten Richtlinien zusammengefasst.

Rauchen am Arbeitsplatz: Raucherpausen müssen vom Chef genehmigt werden
Rauchen am Arbeitsplatz: Raucherpausen müssen vom Chef genehmigt werden

Rauchfreie Arbeitsplätze

Grundsätzlich gilt: die Arbeitsplätze eines Unternehmens müssen frei von Rauch sein und der Nichtraucherschutz muss eingehalten werden.. Das geht aus mehreren Urteilen des Bundesarbeitsgerichtes hervor. Einem Raucher wird das Rauchen nicht gesetzlich gewährleistet. So liegt die endgültige Entscheidung über die Bewilligung von Raucherpausen beim Chef. Denn die kleine Zigaretten-Pause zwischendurch zählt als Extra-Pause. In den offiziellen Pausenzeiten darf der Chef Ihnen jedoch nicht vorschreiben ob Sie das Rauchen zu unterlassen haben. Natürlich könnten Sie als Raucher auch das Glück haben in einem Betrieb zu arbeiten, in dem der Chef das Rauchen auch an der Arbeitsplätzen erlaubt. Sobald jedoch jemand unter den Angestellten damit nicht einverstanden ist, muss das Rauchen eingestellt werden.

 

Rauchende Mitarbeiter kosten Geld

Der Vorstoß von Unternehmensverbänden, die die Raucherpause sogar gesetzlich verbieten lassen wollen, kommt jedoch nicht von ungefähr, denn laut einer Studie der Uni Hamburg kosten rauchende Arbeitnehmer die Wirtschaft jährlich 28 Millionen Euro. Könnten also E-Zigaretten eine Alternative sein? Noch liegen  zu den dampfenden Zigaretten-Alternativen keine offiziellen Richtlinien vor, jedoch ist zum Beispiel in Bayern der Gebrauch von E-Zigaretten in Gaststätten erlaubt. Im Zuge des  umfassende Rauchverbot für den Arbeitsplatz, das die EU 2015 umsetzten möchte, könnten die Zigaretten ohne schädlichen Ausstoß von Nebenstromrauch, eine Alternative für alle passionierten Raucher sein. Mehr Informationen zu E-Zigaretten finden Sie auch unter http://dampfdings.com/. Aber aufgepasst: momentan unterliegt auch der Gebrauch von E-Zigaretten den Anweisungen des Chefs. Untersagt dieser jede Art von Rauchen, sollten Sie sich daran halten, denn bei nicht Beachtung der Richtliniendroht im schlimmsten Fall sogar die Kündigung.

 

Mehr Informationen zum Nichtraucherschutz am Arbeitsplatz finden Sie auch hier.

 

Bild: andrea michele piacquadio/shutterstock.com

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