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Azofarbstoffe – Warnhinweise auf bunten Nahrungsmitteln

Azofarbstoffe – Warnhinweise auf bunten Nahrungsmitteln

Die chemisch-synthetisch hergestellten Azofarbstoffe stellen die größte Gruppe der Farbstoffe dar und werden zum Teil auch zum Einfärben von Süßigkeiten verwendet.

Azofarbstoffe zeichnen sich durch kräftige, lichtechte Farben aus und lassen sich gut mischen.

Anilin, der Ausgangsstoff zur Azofarbstoff-Herstellung wird in einer chemischen Reaktion aus Erdöl gewonnen.

Aufgrund des Verdachts, Allergien und Pseudoallergien auszulösen sowie Aufmerksamkeitsstörungen und Hyperaktivität bei Kindern zu verstärken, existiert seit dem 20. Juli 2010 eine Kennzeichnungspflicht für Lebensmittel, die die folgenden Azofarbstoffe enthalten:

E 102 – Tartrazin
E 104 – Chinolingelb
E 110 – Gelborange
E 122 – Azorubin
E 124 – Cochenillerot
E 129 – Allurarot

In der Europäischen Union muss seitdem auf Süßigkeiten, Getränke und weitere Lebensmittel mit den genannten Farbstoffen der Warnhinweis „kann sich nachteilig auf die Aktivität und Konzentration von Kindern auswirken“ gedruckt werden.

Für ein Verbot reichen wissenschaftliche Erkenntnisse nicht aus

Verbraucherschützer kritisieren zwar, dass Azofarbstoffe in Lebensmittel nicht gänzlich verboten wurden. Andererseits begrüßen sie den Hinweis nicht nur als Warnsignal für Verbraucher, sondern auch als Aufforderung an die Industrie, auf Azofarbstoffe zu verzichten und diese durch Frucht- und Pflanzenextrakte zu ersetzen.

Ein EU-weites Verbot von Azofarbstoffen konnte nicht durchgesetzt werden, da bisher keine Studie eine gesundheitsschädliche Wirkung von Azofarbstoffen belegen kann.

www.biosicherheit.de/lexikon
www.umweltbundesamt.de
www.aid.de
www.zusatzstoffe-online.de

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