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Alte Arzneimittel richtig entsorgen

Alte Arzneimittel richtig entsorgen

alte_pillenWie sollten nicht mehr benötigte oder abgelaufene Arzneimittel entsorgt werden?

Sofern die Gebrauchsinformation (Beipackzettel) eines Arzneimittels keine speziellen Hinweise für die Entsorgung enthält, sollten Sie sich an folgenden Grundsätzen orientieren:

Altmedikamente zählen zum „Siedlungsabfall“ und können deshalb beispielsweise in den Hausmüll gegeben werden. Entgegen einer vielfach geäußerten Auffassung ist die Hausmüllentsorgung ein sicherer Entsorgungsweg für Altmedikamente. Denn seit dem 1. Juni 2005 wird in Deutschland der Siedlungsabfall zuerst in Müllverbrennungsanlagen verbrannt oder mechanisch-biologisch vorbehandelt, bevor er in Deponien gelagert wird.

Durch diese Verbrennung oder Vorbehandlung werden die ggf. in Restabfällen wie Altmedikamenten enthaltenen Schadstoffe weitgehend zerstört oder inaktiviert. Die danach noch vorhandenen Medikamentenreste stellen bei der Deponierung keine Gefahr für das Grundwasser dar. Aufwendige Deponieabdichtungssysteme und Sickerwassererfassungen sorgen dafür, dass Schadstoffe aufgehalten werden und nicht ins Grundwasser gelangen.

Naturgemäß befinden sich gefährliche Gegenstände im Hausmüll. Neben nicht mehr gebrauchten Arzneimitteln sind dies z. B. Rasierklingen, verschimmelte Lebensmittel, Reste von Reinigungsmitteln. Deshalb sollte in jedem Haushalt dafür gesorgt werden, dass diese gefährlichen Gegenstände nicht in die Hände von Unbefugten oder Kindern gelangen.

Wichtig für eine umweltbewusste Entsorgung von Altarzneimitteln ist vor allem, dass sie nicht über die Toilette oder das Waschbecken entsorgt werden. Denn dies belastet den Wasserkreislauf. Aus dem gleichen Grund sollte das Ausspülen von Glasbehältern, in denen sich Arzneimittelreste befinden, unterlassen werden.

Wenn Sie sich an diese Grundsätze halten, dann handeln Sie umweltbewusst. Sie werden damit Ihrer Verantwortung für die ordnungsgemäße Entsorgung von Altarzneimitteln gerecht.

Auch Apotheken bieten oftmals als Serviceleistung eine freiwillige Rücknahme von Altarzneimitteln an. Dies erfolgt jedoch nicht flächendeckend, und Apotheken sind rechtlich auch nicht zu einer Rücknahme von Altarzneimitteln verpflichtet. Unabhängig hiervon sehen vielfach Städte und Gemeinden neben der Hausmüllentsorgung weitere Möglichkeiten für eine Entsorgung von Altarzneimitteln vor (z. B. „Medi-Tonnen“, Schadstoffsammelstellen, Schadstoffmobile). Auskünfte hierzu erteilt Ihnen Ihre Gemeinde.

http://www.bmg.bund.de

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