Kaum ein Arbeitgeber war noch nicht damit konfrontiert, dass einer seiner Angestellten an einem Burnout-Syndrom erkrankte. Nun bekommt das Krankheitsbild einen kleinen Bruder: Boreout bekommen Angestellte, die unterfordert sind. Eine Weile halten sie sich mit Surfen, Kaffee trinken und Scheinarbeiten über Wasser, doch dann schlägt die Unterforderung in Langeweile um. Das kann krank machen und ist außerdem für Unternehmen vollkommen ineffizient. Doch wer traut sich schon, zuzugeben, gelangweilt in der Arbeit zu sein?
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Unterforderung, Langeweile, zu wenig Verantwortung
Wer sich in der Arbeit langweilt, ist oftmals nicht selber Schuld daran. Aufgaben sind zu einfach, die Verantwortung zu gering und der intellektuelle Anspruch zu niedrig. Betroffene fangen dann an, so zu tun als wären sie extrem beschäftigt. Denn keiner traut sich in der Arbeit zu sitzen und offensichtlich nichts zu tun zu haben. Weiterkommen immer die, die möglichst viel arbeiten. Da wird dann also in alten Dokumenten herumgestochert wie im Kantinensalat und wenn ein Kollege reinkommt, dann werden Akten studiert. Doch befriedigend ist solche Arbeit nicht, für die meisten zerstört auch die Langeweile die Work-Life-Balance. Denn zu was soll man da noch einen Ausgleich finden?
Arbeitgeber sind gefragt
Verhindern kann die Langeweile letztlich nur der Arbeitgeber. Er muss durch passende Stellenbeschreibungen und Personalentscheidungen dafür sorgen, dass niemand in Positionen kommt, die seinen Qualifikationen nicht liegen. Außerdem sollte immer wieder geprüft werden, ob der Aufgabenumfang von Mitarbeiter ausreichend ist und ob gegebenenfalls neue Aufgaben gefunden werden können. Gegenmaßnahmen könnten auf drei Ebenen ergriffen werden: in der Organisation, der Kommunikation oder in der Führung. Experten raten dazu, das Boreout im betrieblichen Gesundheitsmanagement zu berücksichtigen.
Aufgepasst: Boreout ist manchmal auch Ergebnis von Mobbing. Mitarbeiter werden wahlweise zu stumpfen Tätigkeiten degradiert oder aber müssen Aufgaben lösen, die nicht zu bewältigen sind. Vor allem ersteres ist durch Gerichtsurteile verboten und sollte tunlichst vermieden werden!
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