«Für Vielflieger und Menschen, die häufiger gescannt würden, wäre das Risiko doch nicht vernachlässigbar», sagte der Experte weiter. Aus diesem Grund hielten die Strahlenschutzkommission und das Bundesumweltministerium den Einsatz von Röntgenscannern für nicht gerechtfertigt.
Auch Durchleuchtungsgeräte, die mit der sogenannten Terahertz-Strahlung arbeiten, stellt Michel keine Unbedenklichkeitsbescheinigung aus. Bisher gebe es zwar nur «marginale Hinweise», dass diese gefährlich werden könnten. «Das Problem ist allerdings für uns, dass noch nicht genug Informationen zu dem Thema vorliegen.» Es werde intensiv geforscht, ob biologische Wirkungen zu befürchten sind.
Auch Grünen-Chefin Claudia Roth lehnt den Einsatz von Nacktscannern auf Flughäfen als «schlicht unverhältnismäßig» ab. «Nacktscanner verletzen die intimste Privatsphäre und damit die Menschenwürde von Passagieren», sagte Roth der «Leipziger Volkszeitung» (Mittwochausgabe). Der Staat könne nicht Menschen komplett durchleuchten und gleichzeitig ihre Persönlichkeitsrechte wahren. «Ein minimaler Gewinn an Sicherheit rechtfertigt die maximale Verletzung der Bürgerrechte nicht.»
Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) warb hingegen für die umstrittene Technologie. Diese könne ein «wirklicher Fortschritt» sein unter der Voraussetzung, dass sie gesundheitlich unbedenklich sei und die Persönlichkeitsrechte voll gewahrt blieben. Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) würde der Technik ebenfalls zustimmen, solange die Intimsphäre gewahrt bleibt.
Homepage der Strahlenschutzkommission
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