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Zuschüsse bei Ernährungsberatungen

Zuschüsse bei Ernährungsberatungen

Zuschüsse von der Krankenversicherung bei Ernährungsberatungen: Welche Möglichkeiten gibt es?

Übergewicht hat sich in Deutschland bei Kindern und Erwachsenen zu einer Art Volksleiden entwickelt.

Neben krankheitsbedingten Ursachen ist falsche und einseitige Ernährung die Wurzel für nicht nur unschöne, sondern auch die Gesundheit gefährdende überflüssige Pfunde.

Die Volksgesundheit wird dadurch in erheblichem Maß geschädigt, Spätfolgen lassen sich, wenn überhaupt, nur mit Mühe behandeln.

Meist hilft eine Diät in Verbindung mit körperlicher Bewegung und einer kompletten Umstellung der Ernährungsgewohnheiten, dass das Gewicht reduziert werden kann.

Nicht jeder ist im Stande, eine solche hilfreiche und wirksame Diät selber und ohne fachliche Begleitung durchzuführen. Eine Ernährungsberatung muss in der Regel aus eigener Tasche bezahlt werden. Es gibt jedoch Möglichkeiten, Zuschüsse bei der Krankenversicherung zu beantragen. Ob und in welchem Ausmaß diese Zuschüsse bewilligt werden, variiert allerdings von Kasse zu Kasse.

Nicht alle Krankenversicherungen bieten entsprechende Leistungen an, Unterschiede gibt es zudem zwischen privaten und gesetzlichen Versicherern. Wer die Leistungen und Tarife der Versicherer vergleichen möchte kann dies über den Service vom Krankenversicherung-Vergleich tun.

Viele gesetzliche Krankenkassen bezahlen zwar nicht eine teure Diät mit Präparaten und ebenso kostenintensive Abnehmseminare privater Anbieter, unterstützen aber eine erfolgversprechende natürliche Diät für eine dauerhafte und nachhaltige Gewichtsreduzierung.

Nicht wenige Krankenversicherungen beschäftigen dafür eigene Ernährungsberater, die in Vorträgen und Seminaren gemeinsam mit den Patienten Pläne aufstellen und Tipps für richtiges Einkaufen und gesunde Ernährung geben. Für die Versicherten der jeweiligen Krankenkasse und ihre mitversicherten Familien ist ein solches Diätberatungsangebot in der Regel kostenlos.

Es besteht von Fall zu Fall auch die Möglichkeit, dass die gesetzliche Krankenkasse rund 50 bis 80 Prozent der Beratungskosten für einen niedergelassenen qualifizierten Ernährungsberater übernimmt. Laut § 20 SGBV (5. Sozialgesetzbuch) ist sie zur Unterstützung der Prävention sogar verpflichtet, wenn der Hausarzt eine solche Ernährungsberatung im Einzelfall empfiehlt.

Das schließt in der Regel ähnlich wie bei einer Psychotherapie bis zu 5 Sitzungen ein. Private Krankenkassen müssen solche Ernährungsberatungen weder anbieten noch bezuschussen.

Gerne wird von den gesetzlichen Krankenversicherungen neben der Diätberatung die medizinische Begleitung durch den Hausarzt gesehen. Stationäre Maßnahmen im Krankenhaus oder gar operative Eingriffe zur Gewichtsreduzierung wie etwa der Einsatz eines Magenbandes unter Narkose wird nur unter strengsten Bedingungen bewilligt, wenn die Gesundheit des Patienten durch das Übergewicht massiv und akut gefährdet ist.

Massive Essstörungen als Krankheitsbild werden von den Krankenversicherungen im Einzelfall genau geprüft und gegebenenfalls eine Therapie unterstützt.

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