Heiraten wird immer unbeliebter, die Scheidungs-Statistiken sprechen eine deutliche Sprache. Inzwischen wird mehr als ein Drittel der Ehen geschieden. Paare, die an die Liebe und an das große Glück glaubten, treffen sich vor Gericht und nicht selten endet die einst traumhafte Partnerschaft in einer Schlammschlacht. Sicher, es gibt sie, die glücklichen Ehen, doch die Zahlen sind ernüchternd. In früheren Zeiten stand der Versorgungsaspekt im Vordergrund, heute ist dieses Kriterium weniger wichtig, beide Partner wollen sich verwirklichen, verfolgen ihre eigenen Ziele. Das birgt Zündstoff für Streit und Frust. Die Liebe bleibt auf der Strecke, doch dann geht’s ums Geld.
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Scheiden tut nicht nur weh, sondern ist kostspielige Angelegenheit
Eine Scheidung bedeutet für beide Partner Gefühls-Stress. Laut Statistik passiert das jährlich elf von 1.000 Ehen. Ganz davon abgesehen ist eine Ehescheidung eine kostspielige Angelegenheit. Gerichts- und Anwaltskosten können in die Tausende gehen, Unterhaltszahlungen müssen berechnet, die Vermögensaufteilung geregelt werden. Ein Ehevertrag kann zwar schützen, senkt das Risiko finanzieller Verluste aber nicht auf null. Eine wichtige Rolle spielt das Thema Abfindung. Viele Paare entscheiden sich für eine einmalige Abfindung. Das kann allerdings Nachteile mit sich bringen, denn steuerlich können die Zahlungen nur für das jeweilige Zahl-Jahr geltend gemacht werden. Laufende Unterhaltszahlungen dagegen sind steuertechnisch günstiger.
Steuerfreier Bonus durch Fünftel-Regelung
Hat ein Partner eine Abfindung seines Arbeitgebers erhalten, sind die Zahlungen außergewöhnliche Einkünfte. Das Geld muss versteuert werden, allerdings ermöglicht die Fünftel-Regelung einen steuerfreien Bonus. Im Falle einer Scheidung fließen erhaltene Einmalzahlungen in die Unterhaltsberechnungen ein. Mehr Infos zur Fünftelregelung bei der Abfindung gibt es hier. Im Bereich Scheidung weichen die Abfindungs-Regeln von denen einer Unternehmer-Abfindung ab. Verfügt ein Partner über kein oder zu wenig Einkommen, muss der andere Zahlungen leisten, um den Lebensstandard grundlegend aufrechtzuerhalten. Fachanwälte prüfen den Einzelfall und beraten hinsichtlich steuergünstiger Möglichkeiten.
Scheidungskosten niedrig halten
Paare, die sich scheiden lassen können einiges tun, um die Scheidungskosten möglichst niedrig zu halten. Einigen sich die Parteien vorher, schont das Nerven und Geldbeutel. Bei einer einvernehmlichen Scheidung können Noch-Ehepaare einen Scheidungsbeschluss beantragen, ohne weitere Folgeanträge auf Unterhalt und Zugewinn zu stellen. Ein Anwalt regelt alle Belange, der Richter erlässt den Versorgungsausgleich. Regelungen, die Unterhalt oder Haushalt betreffen, können notariell beurkundet werden. Die anfallenden Notargebühren sind weitaus günstiger als eine Entscheidung vor Gericht.
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