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Kenzeichnung von Lebensmittel-Farbstoffen

Kenzeichnung von Lebensmittel-Farbstoffen

Kenzeichnung von Lebensmittel-Farbstoffen – Neue EU Richtlinie für Azofarbstoffe in Kraft

In Zukunft werden wir auf manchen Lebensmittel-Verpackungen folgende Warnhinweise lesen:

„Kann Aktivität und Aufmerksamkeit bei Kindern beeinträchtigen“

Künstliche Farbstoffe sind vor allem in bunten Süßigkeiten und Limonaden enthalten. Diese stehen im Verdacht Allergien, Hyperaktivität und Konzentrationsschwächen bei Kindern auszulösen.

Azofarbstoffe stehen auch im Verdacht das Risiko für eine Krebserkrankung zu erhöhen.

Folgende Produkte sollten nach Empfehlung der Verbraucherschützer besser in den Regalen stehen gelassen werden, da diese Gesundheitsschädigend sein können:

Lebensmittel mit den E-Nummern E-102 (Tartrazin), E 110 (Gelborange), E 122 (Azorubin), E 124 (Cochenillerot), E 129 (Allurarot) und E 104 (Chinolingelb)

Wenn Süßigkeiten, dann lieber aus dem Bio- oder Reformhaus kaufen. Lebensmittel ohne Farbstoffe werben damit: „Ohne künstliche Farbstoffe“

Quelle: www.heilpraxisnet.de

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