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Sulfite und Schwefeldioxid im Wein

rotwein einschenken Sulfite und Schwefeldioxid im Wein

Fast auf jeder Weinflasche steht im Kleingedruckten: enthält Sulfite. Wussten Sie dass man gegen Sulfite allergisch sein kann ?

Schwefeldioxid (SO2) und die Salze der schwefligen Säure, die Sulfite, werden als Konservierungsmittel und Antioxidationsmittel bei der Herstellung von Lebensmitteln seit vielen Jahrhunderten eingesetzt.

Als Zusatzstoff werden Sie mit E-Nummern versehen: Schwefeldioxid E 220, Natriumsulfit E 221, Natriumbisulfit (Natriumhydrogensulfit) E 222, Natriumdisulfit (Natriummetabisulfit) E 223, Kaliumsulfit E 224, Kaliumdisulfit (Kaliummetabisulfit) E 225, Kalziumsulfit E 226, Kalziumbisulfit (Kalziumhydrogensulfit) E 227).

Schwefeldioxid und Sulfite können Auslöser schwerer Überempfindlichkeitsreaktionen beim Menschen sein. Betroffene reagieren nach dem Verzehr schwefelhaltiger Lebensmittel mit asthmatischen Zuständen, Nesselsucht (Urtikaria), Magen-Darm-Beschwerden bis hin zu anaphylaktischen Beschwerden, wobei der Wirkmechanismus bisher nicht eindeutig geklärt ist. Besonders gefährdet sind bei dieser Form der Unverträglichkeitsreaktion Asthmakranke, bei denen sich schon nach Aufnahme einer kleinen Menge Schwefel, zum Beispiel durch ein Glas Wein, die Schleimhäute der Bronchien verengen können.

Bei einer Unverträglichkeit auf Schwefeldioxid und Sulfite muss der Verzehr schwefelhaltiger Lebensmittel stark reduziert werden. Schwefeldioxid und sulfithaltige Lebensmittel müssen ab einer Menge von 10 Milligramm/Liter oder 10 Milligramm/Kilogramm im Zutatenverzeichnis oder auf dem Etikett (Wein) gekennzeichnet werden, so dass die Auswahl geeigneter, verträglicher Lebensmittel nicht sehr schwer fällt. Achten Sie unter anderem bei folgenden Produkten auf den Einsatz von SO2 und Sulfiten:

* Trockenfrüchte
* Rosinen
* Meerrettich im Glas oder in der Tube
* Getrocknetes Gemüse
* Würzmittel
* Kartoffelgerichte
* Eingelegte Kirschen
* Essig
* Marmeladen und Gelees
* Wein

Im Rahmen der Allergen-Kennzeichnungsverordnung müssen Schwefeldioxid und Sulfite ab einer Menge von 10 Milligramm/ Kilogramm oder 10 Milligramm/Liter immer und ohne Ausnahme im Zutatenverzeichnis oder auf dem Etikett (Wein) gekennzeichnet werden. Achten Sie auf den Begriff “Schwefel” und auf die Bezeichnung “geschwefelt”.

Bei loser Ware in der Bäckerei, Metzgerei oder im Restaurant muss die Verwendung von Schwefel gut lesbar auf einem Schild neben der Ware, auf einem Sammelaushang oder in einem ausliegenden Heft angegeben werden. Achten Sie hier auf den Begriff „Schwefel“ oder die Bezeichnung „geschwefelt“.

ine gesunde Ernährung ohne die E-Nummern 220-228 ist ohne Schwierigkeiten möglich, da sie keinen Nährwert besitzen und alle geschwefelten Produkte auch ohne diesen Zusatz angeboten werden. Damit Betroffene die Lebensmittelauswahl nicht aus Unwissenheit unnötig einschränken, sollte im Rahmen einer individuellen Ernährungsberatung der Einsatz von Schwefeldioxid und Sulfit in der Lebensmittelherstellung und die Kennzeichnung dieser Substanzen besprochen werden.

Quelle: http://www.aktionsplan-allergien.de

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Ein Kommentar

  1. Hallo ihr alle,warum geht bei uns keiner auf die Straße,oder blockiert den Mist? Immer wird was aufgedekt und wird davor gewarnt,aber passieren tut nichts! Uns werden die Taschen voll gehauen/ Politik usw, / Wahlen ect. Wir haben kein Mitbestimmungsrecht!In anderen Ländern wurden die Leute gefragt ob sie den EURO haben wollen! Bei uns wird einfach über unseren Kopf entschieden. Wacht auf!!!!! Ihr alle!!

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