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Patientenverfügung ganz einfach

Patientenverfügung ganz einfach

patientenverfuegungRechtsklarheit für ein heikles Thema: Der Bundestag hat am 18.06.2009 nach sechsjähriger Debatte das Patientenverfügungsgesetz auf den Weg gebracht. Schriftliche Patientenverfügungen sind künftig für Ärzte und An-gehörige verbindlich. Diese greift dann, wenn der Patient im Demenz- oder Komazustand seinen eigenen Willen nicht mehr äußern kann.

Die Patientenverfügung schreibt den eigenen Willen fest und gibt den behandelnden Ärzten eine bindende Entscheidungsgrundlage an die Hand, ob und wie man ärztlich behandelt werden will. Wichtig ist, dass der eigene Wille rechtzeitig und formal einwandfrei festhalten wird.

Sicherheit durch Vordrucksets

Wer unsicher ist, welche Bestandteile eine solche Verfügung haben sollte, kann auf Formulare zurückgreifen. Dort werden alle für Ärzte und Angehörige wichtigen Angaben abgefragt. Wer auf der sicheren Seite sein will, greift zu Vordrucksets des Formularbuchexperten Avery Zweckform.

Das Vordruckset ist stets auf dem aktuellen Stand der Gesetzgebung und Rechtsprechung und enthält alle wichtigen Formulare: die Patientenverfügung in doppelter Ausführung, eine Betreuungsverfügung, eine Vorsorgevollmacht und zwei Hinweiskärtchen für den Geldbeutel. Das Set ist im Schreibwarenhandel und bei allen großen Internet-Versandhändlern für Büroartikel erhältlich.

Checkliste: Was ist bei einer Patientenverfügung zu beachten?

• Patientenverfügung in zweifacher Ausführung ausfüllen
• Beide Exemplare persönlich ausfüllen und unterschreiben (keine Kopie)
• zusätzliche Wünsche mit einer separaten Unterschrift versehen
• Mindestens alle 2 Jahre die Verfügung durch die eigene Unterschrift bes-tätigen (auf jedem der beiden Exemplare)
• Empfehlung: ein Hinweiskärtchen im Portmonee informiert darüber, dass es eine Patientenverfügung gibt und wo diese hinterlegt ist.
• Empfehlung: ein Exemplar zu den eigenen Unterlagen legen und das zweite Exemplar an den Hausarzt, Angehörige oder Freunde geben.
• Empfehlung für den Krankenhausaufenthalt: eines der beiden Exemplare an den behandelnden Arzt für die Krankenakte geben.
• Die Patientenverfügung ist kein Ersatz für eine Betreuungsverfügung oder eine Vorsorgevollmacht. Wenn zusätzlich eine Betreuungsverfügung oder eine Vorsorgevollmacht ausgefüllt wird, ist es sinnvoll, diese zusammen mit der Patientenverfügung aufzubewahren.

Patientenverfügung Avery Zweckform

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