Weder in der gesetzlichen noch in der privaten Krankenversicherung sind alle Leistungen des Zahnarztes abgedeckt. Es handelt sich dabei nicht etwa um Behandlungen, auf die man verzichten könnte – das Problem dehnt sich auf wichtige Behandlungen aus, die erforderlich sind, um schlimmere Schäden und Erkrankungen der Zähne zu verhindern und bestehende Schmerzen zu lindern. Deswegen sollte man frühzeitig eine Zahnzusatzversicherung abschließen, auch wenn die Zähne aktuell noch gesund sind.
Wer braucht eine Zahnzusatzversicherung?
Grundsätzlich ist eine Zahnzusatzversicherung für jeden Menschen sinnvoll, unabhängig vom Alter und vom Versicherungsstatus. Bereits Kinder können Behandlungen beim Zahnarzt benötigen, die von Krankenkasse oder Krankenversicherung der Eltern nicht übernommen werden; es reicht bereits ein Sturz, bei dem ein Zahn ausfällt oder so schwer in Mitleidenschaft gezogen wird, dass er entfernt werden muss und einen ersten Zahnersatz erforderlich macht. Bei Erwachsenen wiederum sind manche Vorsorgeuntersuchungen oder prophylaktische Behandlungen nicht mehr von der Versicherung abgedeckt und die Kosten müssen selbst übernommen werden – dabei können sie Beschwerden, langwierigen Behandlungen und teuren Methoden effektiv vorbeugen. Deswegen sollte für jeden Menschen eine Zahnzusatzversicherung abgeschlossen werden, der nicht bereits den vollen Schutz von der Krankenkasse oder Krankenversicherung in den Vertrag aufnehmen lassen hat.
Die Wahl der geeigneten Versicherung
Bei der Auswahl einer geeigneten Zahnzusatzversicherung ist zunächst die Versicherung wichtig, in der man aktuell steckt. Man muss wissen, welchen Schutz diese im Versicherungsfall bietet, welche Kosten sie übernimmt – und welche nicht. Bei der zusätzlichen Absicherung der Zähne wählt man zwischen verschiedenen Paketen, die danach zusammengestellt werden, welcher Prozentsatz einer Behandlung übernommen werden soll. Ganze 100% übernimmt fast keine Zusatzversicherung, üblicherweise werden rund 90% maximal übernommen. Wenn die Krankenkasse oder Krankenversicherung bereits einen gewissen Teil der Kosten abdeckt, kann man die Zusatzversicherung günstig wählen, sodass sie zwar ebenfalls nur einen Prozentsatz der Kosten abdeckt, aber immerhin eine Zahnbehandlung möglich macht. Es ist aber auch möglich, die Kosten vollständig von der regulären Krankenversicherung und der Zahnzusatzversicherung übernehmen zu lassen, wenn man möchte.
Was muss in einer Zahnzusatzversicherung enthalten sein?
Der wichtigste Bestandteil einer Zahnzusatzversicherung ist die Übernahme der Kosten für Zahnersatz, Implantate und Inlays. Diese drei Behandlungen sind unumgänglich, wenn sie erforderlich werden; zumindest würde der Verzicht auf sie mit optischen Einbußen und womöglich auch Einschränkungen im Alltag einhergehen. Sie sind gleichzeitig auch teuer und viele Patienten finden sich in der Situation wieder, für die Behandlung Geld sparen und in dieser Zeit eine verringerte Lebensqualität in Kauf nehmen zu müssen. Genauso wichtig sind Leistungen für besondere Füllungen, wenn Karies auftritt und Löcher in den Zähnen hinterlässt. Spezialfüllungen sind ebenfalls nicht günstig und vielleicht sogar noch notwendiger als Zahnersatz oder Inlays. Erwachsene und Kinder profitieren zusätzlich davon, wenn prophylaktische Leistungen enthalten sind. Diese werden bei Kindern meist übernommen, bei Erwachsenen aber nicht mehr – dabei sind sie für sie mindestens genauso wichtig. Vorsorgeuntersuchungen können gerade im zahnmedizinischen Bereich der Früherkennung dienen und dafür sorgen, dass Probleme erkannt werden, bevor sie Schmerzen verursachen und teure Behandlungen nötig werden lassen. Sie sind allerdings auch nicht günstig und sollten daher in einer optimalen Zahnzusatzversicherung enthalten sein, damit diese den vollen Schutz bietet.
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